Das finnische Parlament: Der Bahnbrecher der geschlechtlichen Gleichstellung

Vor mehr als 100 Jahren erlaubte das finnische Parlament Frauen zum ersten Mal in der Welt zu kandidieren.

1906 wurde die finnische Volksvertretung, Eduskunta, das erste Parlament der Welt, das volle geschlechtliche Gleichstellung einführte. Es erlangte diesen Ruhm, weil es allen Männern und Frauen gleichermaßen das Recht einräumte, nicht nur zu wählen, sondern sich auch zur Wahl zu stellen.

Das finnische Parlament feierte 2006/07 sein hundertjähriges Jubiläum: Das allgemeine und gleiche Wahlrecht wurde 1906 in Kraft gesetzt, und die ersten Wahlen zum neuen Ein-Kammer-Parlament fanden 1907 statt.

Damals gehörte Finnland noch als autonomes Großfürstentum zum russischen Zarenreich. Es erlangte erst rund zehn Jahre später, 1917, seine Unabhängigkeit. Seitdem hat es zwei Kriege und die Jahre des Kalten Krieges überstanden. Heute ist es Mitglied der Europäischen Union.

Die Aufgaben der Staatsorgane und ihre Machtverteilung haben sich verändert, aber das mehr als 110 Jahre zurückreichende System der parlamentarischen Vertretung hat sich in all diesen Zeiten als dauerhaft erwiesen. Das Parlament verkörpert Finnlands Ideal einer Demokratie.

Die Parlamentsreform 1906 bedeutete eine große Umwälzung des politischen Lebens: Erstmals erhielten alle erwachsenen Bürger ohne Rücksicht auf Geschlecht, Stand, Vermögen oder gesellschaftlichen Status das aktive und passive Wahlrecht.

Mit einem Schlag verzehnfachte sich die Zahl der Wahlberechtigten: Der Gang an die Wahlurne erschloss sich nun auch denjenigen 85 Prozent der Männer, die bislang über keine Vertretung im Ständelandtag verfügt hatten, sowie allen Frauen, die zuvor keinerlei politische Rechte genossen hatten.

Finnland wurde zum ersten europäischen Land mit allgemeinem und gleichem aktiven Wahlrecht.Alle erwachsenen Frauen durften als erste in der Welt bei Finnlands nationalen Wahlen für einen Parlamentssitz kandidieren.

Die Staatsgewalt in Finnland gehört dem Volk, das durch das Parlament vertreten wird. beschließt auch über die Gesetze, den Staatshaushalt und die Sanktionierung internationaler Abkommen.

Das Parlament arbeitet noch heute in seinen Grundzügen nach den vor hundert Jahren festgelegten Prinzipien, wenngleich das Verfahren zur Aufstellung von Kandidaten, die Wahlperiode und das Wahlverfahren gewisse Veränderungen erfahren haben.

Zweihundert Volksvertreter aus allen Teilen des Landes

Zweihundert Abgeordnete werden für jeweils vier Jahre ins Parlament gewählt. Die letzte Wahl fand am 19 April 2015 statt.

Der finnische Präsident, der Staatschef ist, wird für sechs Jahre ins Amt gewählt. Jede vier Jahre finden Kommunalwahlen statt und jede fünf Europawahlen. Somit wird in Finnland fast jedes Jahr gewählt (ein Beispiel: Kommunalwahlen 2017, Präsidentschaftswahlen 2018, Parlamentswahlen 2019 und Wahlen zum Europäischen Parlament 2019).

Neun Parteien sitzen derzeit im Parlament: die Sozialdemokratische Partei (40 Abgeordnete), die Partei der „Finnen“ (39), die Nationale Sammlungspartei (38), die Zentrumspartei (31), die Grünen (20), die Linke Allianz (16), die Schwedische Volkspartei (10, mit einem Vertreter der halbautonomen Ålandinseln), die Christdemokraten (5) und die Bewegung Jetzt (1).

Da es so viele Parteien gibt und kaum eine die Mehrheit im Parlament gewinnen kann, wird das Land im Regelfall von einer Koalitionsregierung regiert, die das Vertrauen des Parlaments genießt. An der Spitze der Regierung steht üblicherweise der Vorsitzende der größten Partei, der als Ministerpräsident fungiert. Die derzeitige Ministerpräsidentin ist Sanna Marin von der Sozialdemokratischen Partei. Die anderen Mitglieder der Marin-Regierung sind die Zentrumspartei, die Grünen, das Linksbündnis und die Schwedische Volkspartei.

Die Kandidaten in den dreizehn Wahlbezirken Finnlands werden von den Parteien sowie von Wählervereinigungen aus mindestens einhundert Bürgern aufgestellt. Die Zahl der Abgeordneten, die ein Wahlbezirk ins Parlament entsendet, richtet sich nach der Einwohnerzahl – im Durchschnitt kommt auf etwa 26.000 Bürger ein Abgeordneter.

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Der Plenarsaal Foto: Lehtikuva/Markku Ulander/Parlament

Der einwohner- und abgeordnetenstärkste Wahlbezirk ist Uusimaa, der sich aus den Städten und Kommunen des Großraum Helsinki zusammensetzt und bei den letzten Wahlen 36 Abgeordnete ins Parlament holte.

Der kleinste Wahlbezirk ist Åland mit einem Abgeordneten. Die Verteilung der Parlamentssitze auf die Wahlbezirke passt sich Veränderungen der Bevölkerungsstruktur an. Jede Partei bzw. jede Wählervereinigung kann in einem Wahlbezirk höchstens so viele Kandidaten aufstellen, wie dem Wahlbezirk Sitze im Parlament zustehen.

Der Staat gewährt den Parteien finanzielle Unterstützung im Verhältnis zu der Zahl der Sitze, die die Partei im Parlament erlangt hat. Mit diesen Mitteln finanzieren die Parteien die Kosten, die durch Wahlen, also durch die Verwirklichung der Demokratie entstehen.

Wahlwerbung wird heutzutage nicht nur auf Plakaten und in Zeitungen betrieben, sondern zunehmend auch im Radio und im Fernsehen. Die Wähler verfolgen mit großem Interesse die Wahldebatten der Parteivorsitzenden im Fernsehen und nutzen auch aktiv die im Internet verfügbaren Wahlhilfen, um ihren Kandidaten zu finden. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern ist der Wahlkampf in Finnland jedoch recht zurückhaltend. Große öffentliche Menschenansammlungen und lautstark geführte Wahlkampagnen sind hierzulande selten.

Briefwahl und Urnengang

Gewählt wird stets an einem Sonntag, und die Wahllokale sind von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Die vorfristige Stimmabgabe ist ein wichtiger Bestandteil der finnischen Parlaments- und Kommunalwahlen. Die sogenannten Vorwahlen gestatten es den Wählern, bereits vor den eigentlichen Wahlen innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf Postämtern. In das Wählerverzeichnis wird automatisch jeder Bürger aufgenommen, der spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet. Behinderte und hospitalisierte Menschen können ebenfalls per Briefwahl wählen.

Alle Wahlberechtigten erhalten per Post eine Mitteilung, die über das zuständige Wahllokal informiert. Die Wahllokale befinden sich in einem dichten Netz zumeist in den Räumlichkeiten von Schulen, Bibliotheken und vergleichbaren Einrichtungen. Nach Überprüfung der Personalien wird geheim gewählt.

Für die Durchführung der Wahl sind die von den Gemeindeparlamenten gewählten lokalen Wahlausschüsse zuständig. Ihnen obliegt auch die vorläufige Stimmenzählung in den Wahllokalen.

Das Wahlergebnis steht zumeist schon eine Stunde nach dem Ende der Wahl fest. Die Bestimmung des Wahlergebnisses richtet sich nach dem so genannten d’Hondt’schen Berechnungsverfahren.

Normative Ausschussarbeit

Die wichtigste Aufgabe des Parlaments ist das Verabschieden von Gesetzen. Zumeist werden die Gesetzesvorlagen im Parlament als Regierungsanträge anhängig, seltener als Gesetzesinitiativen von einzelnen Abgeordneten. Am Anfang steht die Überweisungsdebatte, bei der die Gesetzesvorlage in der Plenarsitzung debattiert und anschließend zur Beratung an einen oder mehrere Fachausschüsse überwiesen wird.

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„Korridor der Macht“ im Parlamentsgebäude Foto: Simo Rista/Parlament

Es gibt 14 solcher Ausschüsse im finnischen Parlament, die sich auf bestimmte inhaltliche Gebiete konzentrieren und Änderungen an den Gesetzesvorlagen vornehmen oder sie sogar ganz zurückweisen können. Die Ausschussarbeit ist somit für Abgeordnete der wichtigste Ort, um Einfluss auszuüben.

Nach der Ausschussberatung werden die Gesetzesvorlagen in zwei Lesungen im parlamentarischen Plenum beraten. Die erste Lesung beginnt mit einer allgemeinen Aussprache, auf die eine detaillierte Beratung über den Inhalt des Gesetzesvorschlags folgt – bei Bedarf wird Punkt für Punkt über jeden Paragrafen abgestimmt.

In der zweiten Lesung kann die Vorlage nur noch angenommen oder abgelehnt werden. Die Beratung im Parlament dauert meist 2–4 Monate, dringliche Sachen können aber innerhalb weniger Tage verabschiedet werden. Bei bedeutsamen Gesetzgebungen kann sich die Behandlung auch über mehrere Jahre hinweg ziehen. Regierungsanträge und Gesetzesinitiativen, deren Beratung nicht bis zum Ende der Legislaturperiode begonnen hat, verfallen.

Die Plenarsitzungen des Parlaments sind öffentlich, die Ausschussberatungen hingegen im Regelfall nicht. Die Öffentlichkeit, die Presse sowie internationale Gäste können die Arbeit des Parlaments von der Galerie des Plenarsaals aus verfolgen. Das Rednerpult des finnischen Reichtags bleibt ausschließlich den finnischen Volksvertretern vorbehalten, auch die Staatsoberhäupter auswärtiger Staaten und andere Ehrengäste können hier nicht auftreten.

Kennzeichnend für die Arbeitskultur des finnischen Parlaments sind Mäßigung und Würde. Aufgeregte Debatten, provokative Reden, Zwischenrufe oder anderweitige hitzige Wortgefechte gibt es hier kaum. Die Eröffnung der jährlichen Sitzungsperiode Anfang Februar ist ein gesetztes und feierliches Ereignis in dunkler Kleidung.

Von Salla Korpela, April 2006, aktualisiert Dezember 2019