Freie und faire Wahlen, über die von einer freien und unabhängigen Presse berichtet wird, sind ein Eckpfeiler der Demokratie.
In Finnland finden Präsidentschaftswahlen (im Abstand von sechs Jahren), Parlamentswahlen (im Abstand von vier Jahren), Wahlen zum Europäischen Parlament (im Abstand von fünf Jahren) und nicht zuletzt kombinierte Regional- und Kommunalwahlen (im Abstand von vier Jahren) statt.
In Finnland lebende Ausländer können an den Regional– und Kommunalwahlen (die am 13. April 2025 stattfinden) teilnehmen. Das ist eine Chance, sich als Wähler oder Kandidat in den politischen Prozess einzubringen, seine Meinung zu äußern und einen gewissen Einfluss auf die künftige Richtung der Gesellschaft zu haben.
Zum Spielen in die Bibliothek

Navid, ein langjähriger Einwohner Finnlands, der ursprünglich aus Afghanistan stammt, und seine Tochter haben Platz zum Spielen in der Kinderabteilung von Oodi, der Zentralbibliothek von Helsinki.
Foto: Emilia Kangasluoma
Eines der zahlreichen Wahllokale, die für die vorgezogene Stimmabgabe zur Verfügung stehen, befindet sich im obersten Stockwerk von Oodi, der Zentralbibliothek von Helsinki und einem der architektonischen Wahrzeichen der Stadt. Auf derselben Etage ist auch die Kinderabteilung mit einem großzügigen Spielbereich. Dutzende von Kinderwagen sind in der Nähe geparkt. Dies zeigt, wie beliebt der Ort bei Helsinkier Familien ist.
Navid, von Beruf Schweißer, ist vor kurzem aus der nordfinnischen Stadt Oulu nach Helsinki gezogen. Er stammt ursprünglich aus Afghanistan und lebt seit neun Jahren in Finnland.
Während er seine Tochter Aliisa im Auge behält, sagt er uns: „Ich glaube, es ist wichtig“, wählen zu können. Allerdings wird er seine Stimme heute nicht in Oodi abgeben, sagt er. Der Grund dafür wird deutlich, als Aliisa seine Hand ergreift und ihn zum Spielplatz zieht.
Teilnahme ist sehr wichtig

Der Italiener Fabio, der mit seiner Familie in Finnland lebt, schätzt die Möglichkeit, bei den Kommunalwahlen seine Stimme abgeben zu können.
Foto: Emilia Kangasluoma
Nicht weit entfernt sitzt der Italiener Fabio mit seinem Sohn Leonardo. Fabio lebt seit 12 Jahren in Finnland.
„Es ist superwichtig“, sagt Fabio auf die Frage, was es für ihn bedeutet, an der Wahl teilnehmen zu können. „Ich bin kein Staatsbürger, aber ich wohne hier, und daher ist es gut, dass ich den Bürgermeister der Stadt wählen kann, in der ich lebe.“ Er fügt hinzu, dass es „ganz schön ist, im Voraus wählen zu können“.
Leonardo ist sein drittes Kind. „Ich habe jetzt eine Familie und daher sind mir Fragen wichtig, die die Familie betreffen“, sagt Fabio. Wir haben ihn am letzten Tag seines dreimonatigen Elternurlaubs erwischt. Bald wird er an seinen Arbeitsplatz als Forscher bei der finnischen Zentralbank zurückkehren, und Leonardo wird zusammen mit seinen beiden älteren Schwestern in die Kinderbetreuung gehen.
„Waaah“, sagt Leonardo, als ob er eine gutmütige Bemerkung zu dem machen würde, was sein Vater gerade gesagt hat.
Wer darf bei welcher Wahl wählen?

In einem Wahllokal in Oodi, der Zentralbibliothek von Helsinki, gehen Menschen zu den Wahlkabinen.Foto: Emilia Kangasluoma
Wie groß ist der Anteil der im Ausland lebenden Personen an der finnischen Wählerschaft? Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts leben laut dem finnischen Amt für Statistik mehr als 411 000 ausländische Staatsangehörige in Finnland. Das sind 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung von 5,6 Millionen, wobei im Ausland geborene Menschen, die die finnische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht mitgezählt sind. In Helsinki und der umliegenden Region machen Ausländer mehr als 12 Prozent der Einwohner aus.
Für Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ist die finnische Staatsbürgerschaft erforderlich, und in Finnland lebende EU-Bürger können an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Bei Regional- und Kommunalwahlen haben jedoch alle Ausländer, die seit mindestens zwei Jahren in Finnland leben, das aktive und passive Wahlrecht.
In den meisten Teilen des Landes wählen die Menschen am selben Tag einen Kandidaten bei den Regionalwahlen und einen bei den Kommunalwahlen. Helsinki ist eine eigenständige Gemeinde ohne Landkreis, so dass die Helsinkier nur bei einer Wahl ihre Stimme abgeben.
Alle Wahlberechtigten sind automatisch als Wähler registriert (das Wahlalter beträgt 18 Jahre). Sie werden vor jeder Wahl digital oder per Post benachrichtigt und erhalten unter anderem die Adresse ihres örtlichen Wahllokals und eine Liste der Wahllokale, in denen sie ihre Stimme abgeben können. Bei den Regional- und Kommunalwahlen im April 2025 waren unter den 4 270 942 Wahlberechtigten 260 047 ausländische Staatsangehörige, was einem Anteil von 6,1 Prozent entspricht.
Von Peter Marten, April 2025